JKA Karate Prüfungen – Examination

JKA Karate Prüfungen: Kyu und Dan System

Es gibt 10 Kyu und 10 Dan im JKA-Karate. Um eine Zertifizierung für einen Rang zu erhalten, muss man die Zertifizierungsanforderungen erfüllen und das Prüfungsverfahren durchlaufen.
Die Prüfung – oder Einstufungen – werden von JKA-Ausbildern durchgeführt, die als JKA-Fachprüfer zugelassen sind.

Das sind Prüfer die eine Prüfer-Lizenz im DKV und in der JKA halten. Im DKV werden für Kyu-Prüfungen National Prüfer ausgebildet und eingesetzt. In der JKA WF gelten internationale Prüferlizenzen, die durch das Headquarters der Japan Karate Association zertifiziert und vergeben werden. Alle Dan werden durch international zertifizierte JKA-Prüfer abgenommen und in die Dan-Rolle der JKA in Tokyo Japan eingetragen. Für Deutschland gelten zusätzliche spezifische Bestimmungen des DKV.

 
Einheitliche JKA Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung im JKA Shokukai als Bundesstilrichtung JKA im Deutschen Karate Verband ist direkt vom JKA Headquarters Japan übernommen und gilt in der Bundesstilrichtung JKA im DKV für diese Gruppe in ganz Deutschland.

Link JKA Headquarters | Download Prüfungsordnung:

Prüfungsordnung JKA Headquarters (gilt ab 01.04.2022)

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