Berliner Senat hebt Einschränkungen für Sport ab 1.April auf
Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 29. März 2022 die SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese löst die bis dato geltende Vierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Wirkung zum 1. April 2022 ab.
Für den Sport bedeutet die neue Verordnung, dass alle Einschränkungen bei der Sportausübung aufgehoben werden.
Berlin Senate ends restrictions on sport from April 1st
The Berlin Senate passed the Basic Protection Measures Ordinance in its meeting on March 29, 2022. This replaces the Fourth Infection Protection Measures Ordinance in force to date, effective April 1, 2022.
For sport, the new regulation means that all restrictions on the practice of sport have come to an end.
Eine Ausnahme hiervon besteht für Vereine, die im Rehasportbereich tätig sind und diesen in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Tageskliniken anbieten. Für das Betreten dieser Einrichtungen gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Krankenhäuser dürfen zudem nur mit dem Nachweis einer negativen Testung betreten werden.
Die Regelungen zu Quarantäne beziehungsweise Isolation von Personen, die positiv auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet wurden sowie deren enge Kontaktpersonen gelten unverändert fort.
Die Ablösung der bisherigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durch die Basisschutzmaßnahmenverordnung ist bedingt durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Die einzelnen Bundesländer können Verschärfungen ihrer Regeln anordnen, wenn sie so genannte Hot Spots ausweisen. Dies ist in Berlin bisher nicht der Fall.